Die Einsatzabteilung ist der öffentlich rechtliche Teil der Feuerwehr, welcher ein nicht selbstständiger Teil der Gemeinde ist. Ihre Aufgaben umfassen die Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung sowie die allgemeine Hilfeleistung. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt ehrenamtlich und absolut unentgeltlich.